Kompetenzfelder

Als eine der ältesten und traditionsreichen Kanzleien Hannovers (seit 1926) bieten wir hohe fachliche Kompetenz: Im Arbeitsrecht stehen wir unseren Mandanten schnell und unkompliziert in allen rechtlichen und arbeitsvertraglichen Fragen zur Seite. Im Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie problemlösungsorientiert bei der Regulierung von Verkehrsunfällen und der Geltendmachung von unfallbedingten Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Unser Notar macht Ihre Verträge durch umfassende Beratung und zeitgenaue Beglaubigungen perfekt.

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten schnell, unkompliziert und problemlösungsorientiert in allen rechtlichen und arbeitsvertraglichen Fragen.

Im Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie bei der Regulierung von Verkehrsunfällen und der Geltendmachung von unfallbedingten Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Für den Betrieb eines Unternehmens stehen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform im Hinblick auf Ihr geplantes oder bestehendes Unternehmen und zwar auch unter Berücksichtigung der erb- und familienrechtlichen Aspekte müssen abgewogen werden. Wir beraten Sie, um Ihnen eine optimale Unternehmensform zu gewährleisten.

Familienrechtliche und erbrechtliche Verträge sind vielfach beurkundungspflichtig. Hierzu gehören beispielsweise Erbverträge und Eheverträge. Der Notar führt zunächst mit Ihnen ein umfassendes Gespräch um anschließend Ihre Ziele vertraglich auszugestalten.

Der Notar ist stets beiden Parteien eines Vertrages verpflichtet und daher neutral. Das sichert die Ausgewogenheit von Verträgen. Der Notar ist verpflichtet, die Parteien eines Vertrages über sämtliche Möglichkeiten und Risiken bei der Vertragsgestaltung umfassend zu informieren und zu belehren, damit Ihre Ziele optimal erreicht werden können.